marcsmen
01.03.2006, 21:18
Hallo,
ich wende mich mal an die Experten, da ich ein Problem habe und mal eine unabhängige Meinung hören möchte. Ich versuche mal, mich als Laie verständlich auszudrücken.
Ich habe ein Reihenmittelhaus mit 7 ° Pultdach und Dachpappe. Das Haus ist 2001 gebaut. Die Sparren und Verschalungen sind weiß lackiert und wiesen bereits nach kurzer Zeit einen schwarzen Belag auf, der zunächst als Dreck interpretiert wurde. Nachdem ein Nachbar dieses bei der Hausbaufirma bemängelte, kam ein Maler und lackierte direkt ohne Vorbehandlung drauf. Der "Dreck" erschien nach kurzer Zeit wieder und nun beauftragten wir einen Sachverständigen, der an dem Dach diverse Mängel feststellte, unter anderem zu geringe Belüftung.
Die Hausbaufirma beauftragte eine Dachdeckerfirma, die die schadhafte Blechverkleidung an den Kanten erneuerte, jedoch so stümperhaft arbeitete, daß unser Gutachter uns riet, die Arbeiten unterbrechen zu lassen.
Nun beauftragte die Hausbaufirma einen Schimmelgutachter, um den "Dreck" als solchen feststellen zu lassen. Der Schimmelgutachter stellte jedoch fest, daß es doch Schimmel ist unddurch eine schadhafte Dampfsperre enstanden sei.
Nun zum eigentlichen Problem: Die Hausbaufirma will die Dampfsperre direkt auf die vorhandene Rigpsdecke (also Tapete) aufkleben und darauf neue Rigipsdecken mit ca. 16 Schrauben pro Einmannplatte befestigen. Darauf wieder Tapete, Farbe und nun seid zufrieden mit der Mängelbeseitigung...
Nach meiner Laienmeinung kann eine Dampfsperre, die mit diversen Löchern versehen ist, ihre Aufgabe nicht wahrnehmen. Nun fordern wir, d.h. noch drei Eigentümer, da einer diese Variante bereits vornehmen ließ, daß die alte Rigipsdecke entfernt wird und die Dampfsperre dort angebracht wird, wo sie hingehört.
Durch die doppelte Rigipsdecke hätten wir im Bad ein Problem mit den Fliesen, da diese Raumhoch geklebt sind und so nicht mehr ausgetauscht werden könnten.
Die Hausbaufirma weigert sich bisher und jetzt stehen wir vor dem Ende "der letzten Instanz", d. h. vor der Klage.
Ich will, daß die Reparatur fachmännisch und nach DIN Vorschrift ausgeführt wird, habe jedoch eigentlich kein Interesse an einer Klage und weiteren Streit.
Kann das so klappen, oder haben wir dann in 5 Jahren, wenn die Gewährleistung endgültig vorbei ist, das nackte Grauen im Dach?
Vielen Dank im voraus,
Marco
ich wende mich mal an die Experten, da ich ein Problem habe und mal eine unabhängige Meinung hören möchte. Ich versuche mal, mich als Laie verständlich auszudrücken.
Ich habe ein Reihenmittelhaus mit 7 ° Pultdach und Dachpappe. Das Haus ist 2001 gebaut. Die Sparren und Verschalungen sind weiß lackiert und wiesen bereits nach kurzer Zeit einen schwarzen Belag auf, der zunächst als Dreck interpretiert wurde. Nachdem ein Nachbar dieses bei der Hausbaufirma bemängelte, kam ein Maler und lackierte direkt ohne Vorbehandlung drauf. Der "Dreck" erschien nach kurzer Zeit wieder und nun beauftragten wir einen Sachverständigen, der an dem Dach diverse Mängel feststellte, unter anderem zu geringe Belüftung.
Die Hausbaufirma beauftragte eine Dachdeckerfirma, die die schadhafte Blechverkleidung an den Kanten erneuerte, jedoch so stümperhaft arbeitete, daß unser Gutachter uns riet, die Arbeiten unterbrechen zu lassen.
Nun beauftragte die Hausbaufirma einen Schimmelgutachter, um den "Dreck" als solchen feststellen zu lassen. Der Schimmelgutachter stellte jedoch fest, daß es doch Schimmel ist unddurch eine schadhafte Dampfsperre enstanden sei.
Nun zum eigentlichen Problem: Die Hausbaufirma will die Dampfsperre direkt auf die vorhandene Rigpsdecke (also Tapete) aufkleben und darauf neue Rigipsdecken mit ca. 16 Schrauben pro Einmannplatte befestigen. Darauf wieder Tapete, Farbe und nun seid zufrieden mit der Mängelbeseitigung...
Nach meiner Laienmeinung kann eine Dampfsperre, die mit diversen Löchern versehen ist, ihre Aufgabe nicht wahrnehmen. Nun fordern wir, d.h. noch drei Eigentümer, da einer diese Variante bereits vornehmen ließ, daß die alte Rigipsdecke entfernt wird und die Dampfsperre dort angebracht wird, wo sie hingehört.
Durch die doppelte Rigipsdecke hätten wir im Bad ein Problem mit den Fliesen, da diese Raumhoch geklebt sind und so nicht mehr ausgetauscht werden könnten.
Die Hausbaufirma weigert sich bisher und jetzt stehen wir vor dem Ende "der letzten Instanz", d. h. vor der Klage.
Ich will, daß die Reparatur fachmännisch und nach DIN Vorschrift ausgeführt wird, habe jedoch eigentlich kein Interesse an einer Klage und weiteren Streit.
Kann das so klappen, oder haben wir dann in 5 Jahren, wenn die Gewährleistung endgültig vorbei ist, das nackte Grauen im Dach?
Vielen Dank im voraus,
Marco