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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benötige Expertenrat zur Dampfsperre



marcsmen
01.03.2006, 21:18
Hallo,

ich wende mich mal an die Experten, da ich ein Problem habe und mal eine unabhängige Meinung hören möchte. Ich versuche mal, mich als Laie verständlich auszudrücken.
Ich habe ein Reihenmittelhaus mit 7 ° Pultdach und Dachpappe. Das Haus ist 2001 gebaut. Die Sparren und Verschalungen sind weiß lackiert und wiesen bereits nach kurzer Zeit einen schwarzen Belag auf, der zunächst als Dreck interpretiert wurde. Nachdem ein Nachbar dieses bei der Hausbaufirma bemängelte, kam ein Maler und lackierte direkt ohne Vorbehandlung drauf. Der "Dreck" erschien nach kurzer Zeit wieder und nun beauftragten wir einen Sachverständigen, der an dem Dach diverse Mängel feststellte, unter anderem zu geringe Belüftung.
Die Hausbaufirma beauftragte eine Dachdeckerfirma, die die schadhafte Blechverkleidung an den Kanten erneuerte, jedoch so stümperhaft arbeitete, daß unser Gutachter uns riet, die Arbeiten unterbrechen zu lassen.
Nun beauftragte die Hausbaufirma einen Schimmelgutachter, um den "Dreck" als solchen feststellen zu lassen. Der Schimmelgutachter stellte jedoch fest, daß es doch Schimmel ist unddurch eine schadhafte Dampfsperre enstanden sei.
Nun zum eigentlichen Problem: Die Hausbaufirma will die Dampfsperre direkt auf die vorhandene Rigpsdecke (also Tapete) aufkleben und darauf neue Rigipsdecken mit ca. 16 Schrauben pro Einmannplatte befestigen. Darauf wieder Tapete, Farbe und nun seid zufrieden mit der Mängelbeseitigung...
Nach meiner Laienmeinung kann eine Dampfsperre, die mit diversen Löchern versehen ist, ihre Aufgabe nicht wahrnehmen. Nun fordern wir, d.h. noch drei Eigentümer, da einer diese Variante bereits vornehmen ließ, daß die alte Rigipsdecke entfernt wird und die Dampfsperre dort angebracht wird, wo sie hingehört.
Durch die doppelte Rigipsdecke hätten wir im Bad ein Problem mit den Fliesen, da diese Raumhoch geklebt sind und so nicht mehr ausgetauscht werden könnten.
Die Hausbaufirma weigert sich bisher und jetzt stehen wir vor dem Ende "der letzten Instanz", d. h. vor der Klage.
Ich will, daß die Reparatur fachmännisch und nach DIN Vorschrift ausgeführt wird, habe jedoch eigentlich kein Interesse an einer Klage und weiteren Streit.
Kann das so klappen, oder haben wir dann in 5 Jahren, wenn die Gewährleistung endgültig vorbei ist, das nackte Grauen im Dach?

Vielen Dank im voraus,

Marco

Georg Ullrich
03.03.2006, 12:59
Hallo Marco,
erst mal schön dass Sie sich an dass Forum mit diesem Problem gewand haben, manchmal werden Probleme direkt und nicht ausführlich im Forum behandelt, aber manch ein Problem wird ganz und gar offen beseitigt immer den Fällen zugeschneidert!
Von Ihrem Problem finde ich kann man jetzt noch keine ganzen Schlüsse ziehen, denn es fehlen mir zu mindest einige Angaben.
Wir haben erfahren.:
Ihr Dach hat eine Dachneigung von 7° und ist ein Pultdach,
Das Dach ist verschalt und ist mit einer Bitumenbahn eingeklebt, dies wäre die Dachhaut,
Jetzt wäre mal meine Frage!
Ist unter der Dachhaut eine Belüftung und besitzt die Wärmedämmung Abstand zur Schalung, dass Luft durch ziehen kann?
Zur Frage von Ihnen, pauschal kann ich dies nicht beantworten, aber ich kenne aus den 80erJahren, da habe ich es auch verfolgt, dass mancher Trockenbauer die Dampfbremse zwischen zwei Schichten Gipsplatten gebaut hatte und so lange kein Elektriker und Installateur und andere diese Schichten durchbricht, sehe ich von meinen Physikalischen Verständnis kein Nachteil, sofern auch alle Anschlüsse Funktionsfähig ausgebildet worden sind!
Aber Auch unter Googel mit dem Suchwort Dampfbremse finden sie Viel Info 2 Adressen habe ich mal angefügt!
http://www.fertighaus.de/f_haus/info/isover02.htm http://www.khries.de/dampfbremsen.htm

Mir freundlichen Gruß
Ullrich

Dachdecker
03.03.2006, 15:09
Hr. Ullrich hat es in seinem Beitrag bereits angedeutet. Die Durchdringung von Dampfsperrfolien mit den Befestigungsmitteln - hier wohl Schrauben der GK-Befestigung - wird im Rahmen der technischen Regelwerke als vernachlässigbar eingestuft. In dem Schraubenloch - sozusagen - steckt ja die Metallschraube mit entsprechender Anpresskraft.
Hier noch an den Gewindegängen irgendwelche nennenswerten Diffusionsvorgänge anrechnen zu wollen, wäre - selbst kritisch betrachtet - Kniefieselei.

Sehr viel wesentlicher- stellt sich an Schadensfällen immer wieder heraus - sind die Anschlüsse der Dampfsperre an die Umfassungswände in den Räumen und die Durchdringungen dieser Folien an Kabeln und Rohren. Darauf sollte geachtet werden bei der Durchführung der Mangelbeseitigung.
Ggfs. könnte ein blower-door-Test - noch bei offen liegender Dampfsperre - mit Verrauchung des Innenraumes die Dichtigkeit nachweisen. Nur müßte man eine Einigung über die Kosten des bd-Tests herbeiführen.

Im Übrigen müßten Sie die Art und Weise der Mangelbeseitigung Ihrem AN überlassen und könnten nur einschreiten, wenn wirklich eine grob mangelhafte Vorgehensweise erkennbar würde.
Dies ist hier nach meiner persönlichen Ansicht aber nicht der Fall.

Die Antwort auf Herrn Ullrichs Frage nach einer Belüftung der Dachhaut finde ich nahezu nebensächlich, da bei einer geringen DN von 7 Grad eh´ fast nix mehr lüftet.


Es stellt sich eher die Frage, ob dies alles wirklich die Lösung der Problematik an Ihrem Haus ist. Dies kann jedoch keinesfalls in theoretisch-schriftlicher Form mittels Ferndiagnose in einem Fachforum erfolgen. Sie bräuchten wirklich einen zuverlässigen Gutachter, der seinen Namen auch verdient. Ein übergenauer Theoretiker wäre da sicherlich - selbst mit noch so viel Fachwissen - ebenso fehl am Platz !

Dachdecker

marcsmen
03.03.2006, 21:55
Hallo,

erstmal vielen Dank für die zügige Beantwortung meines Problems.
Das Dach hat eine Belüftung, die jedoch zu gering ist und durch Einbau von zusätzlichen "Lüftern" ergänzt werden soll. (Die genauen Maße hab ich z.Zt nicht hier, liegt beim Anwalt).
Desweiteren ist das Problem, das es sich ja um Wohnräume handelt, die mit Deckenauslässen für die Beleuchtung versehen sind. Eine spätere Verlegung der Lampen wäre ohne Beschädigung der Dampfbremse nicht möglich.
Daß die Art und Weise der Mangelbeseitigung der Hausbaufirma überlassen wird, leuchtet mir auch ein, jedoch wäre bei einer "richtigen" Reparatur nur die Entfernung der alten Rigipsplatte ein zusätzlicher Arbeitsschritt. Alles andere wird bei der günstigen Variante auch verarbeitet.
Ich bin der Meinung, daß DIN Vorschriften sicherlich ihre Begründung haben und auch bei einer Mangelbeseitigung gültig sein müssten.
Letztendlich soll die Mangelbeseitigung auch ihren Namen verdienen und dauerhaft funktionieren.
Wir haben demnächst noch ein persönliches Gespräch mit der Hausbaufirma und werden voraussichtlich bis dahin noch einen Gutachter beauftragen.

Vielen Dank,
Marco

bnHiob
06.03.2006, 21:36
Hallo Marc,
meiner Ansicht nach stehen die Chancen auf Erfolg im Fall einer Klage leider nicht gut für Sie.
Ihr Gebäude wurde 2001 fertig gestellt, die neue VOB erschien 2002, worin die Gewährleistungsdauer von 3 auf 4 Jahre erhöht wurde. Das bedeutet für den Hausbauer: Gewährleistung abgelaufen.
Dann schreiben Sie, dass Sie dem Hausbauer das Recht auf Nachbesserung verweigert haben. Das wäre dann wohl noch ein Minuspunkt für Sie.
Mein Vorschlag wäre, eine gütlich Einigung mit dem Bauunternehmer zu suchen, denn eine Klage vor Gericht kann sich wirklich über Jahre hinziehen.
Es macht auch wenig Sinn aktuelle DIN-Normen zu zitieren, da diese zur Zeit der Fertigstellung wahrscheinlich anders waren.
Zur Frage der Dampfbremse stelle ich mal einen link: http://www.luftdicht.de/

MfG
Lipowski

marcsmen
08.03.2006, 20:40
Hallo,

ich will es ja auch nicht zu einer Klage kommen lassen, ich (wir) sind nur daran interessiert, daß die Sache vernünftig repariert wird. Das heißt für mich, keine Folgeschäden in den nächsten Jahren.
Die Gewährleistung beträgt bei mir 5 Jahre, sie läuft im August diesen Jahres aus. Zugrunde liegt, glaube ich, ein Werkvertrag. Desweiteren ist die "Innenvariante"; d.h. die Erneuerung der Dampfsperre noch nicht begonnen worden. Es wurde nur die Verlegung der Dachpappe unterbrochen, der dortige Mangel ist auch unstrittig.
Ich hoffe auch, daß wir uns mit der Firma einigen können.
Mir ging es hier nur darum, zu erfahren, ob diese Art der Dampfsperrenverlegung üblich ist und auch funktioniert.

Mit freundlichen Gruß,
Marco