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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Aprilscherz: Neues Jugendschutzgesetz trifft nicht nur Kinder



almac
02.04.2003, 10:11
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zum 1. April 2003

Ab dem 1. April gilt ein neues Jugendschutzgesetz, in dem unter anderem festgelegt ist, dass PC-Spiele vor dem Verkauf eine verbindliche Alterskennzeichnung bekommen müssen. Aber auch für volljährige Spieler wird sich einiges ändern.

Nach dem Amoklauf eines Erfurter Schülers im vergangenen Jahr wurde innerhalb kürzester Zeit ein neues Jugendschutzgesetz verabschiedet. Im Vergleich zum Gesetz von 1985 wurde der neue Entwurf vor allem im Bereich der PC-Spiele verschärft. Dass man dem Todesschützen die Counterstrike-Übungsstunden nur angedichtet hatte, war dabei nicht von Interesse.

almac
02.04.2003, 10:12
Die neuen Regeln: Was "ab 18" ist, muss nicht indiziert sein

Ab dem 1. April ist es nun soweit: Alle neuen Datenträger mit Spielen und Filmen - inklusive CDs mit Spielen für Handys und PDAs - werden verbindlich mit Altersangaben gekennzeichnet.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) oder die "oberste Landesbehörde" bestimmt nun verbindlich über den Grad der Gefährdung der deutschen Jugend durch diese Spiele. Die Listen indizierter Software dürfen nicht mehr veröffentlicht werden.

Die neuen Einstufungen für Spiele:

Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Freigegeben ab 6/12/16 Jahren

Keine Jugendfreigabe

Außerdem gibt es noch die Kategorien "nicht gekennzeichnet" und "indiziert".

Freigegeben ab 12 und ab 16 Jahren
Bei den Spielen bis zur Freigabe "ab 16 Jahren" geht es (fast) so weiter wie bisher: Jugendliche müssen jetzt allerdings an der Kasse ihren Ausweis vorzeigen. Beim Einkauf in einem Online-Shop klappt das natürlich so nicht - Amazon wird's freuen.

Die "verbotenen" Kategorien
Indizierte Spiele bleiben weiterhin indiziert - und zwar mit allen Konsequenzen inklusive Verkaufsverbot in Onlineshops und vollständiges Werbeverbot. Die Spiele dürfen weiterhin nur "unter der Ladentheke" verkauft werden. Auch Freunde von Importspielen trifft es jetzt hart: Importe gelten als "nicht gekennzeichnet". Man muss also mindestens 18 Jahre alt sein, um Importiertes einkaufen zu können - auch wenn das Spiel in den USA "ab 6 Jahren" in die Läden kommt. Da diese Art von Spielen nicht geprüft worden ist, besteht hier auch die Möglichkeit, dass die Importe indiziert werden können.

Spiele, die "keine Jugendfreigabe" erhalten haben, werden ebenfalls nur an Spieler über 18 Jahren verkauft - sie gelten aber nicht als indiziert. Sie dürfen in Geschäften ausliegen, nicht aber von Online-Shops oder Kiosken verkauft werden. Ein Werbeverbot gilt allerdings nicht, außerdem kann ein so geprüftes Spiel auch nachträglich nicht mehr indiziert werden. Sowohl für Spiele, die "nicht gekennzeichnet" sind als auch für solche, die "keine Jugencfreigabe" erhalten haben, gilt: Sie dürfen im Regal ausliegen; der Verkauf "unter der Ladentheke" ist also nicht notwendig.

Fazit: Selbst Spieler, die schon lange das 18.
Spiele-Automaten in Kaufhäusern, Spielhallen und Jugendzentren sind ebenfalls ins Visier der Jugendschützer geraten. Bisher nahm man es mit der Altersangabe für die Spiele scheinbar nicht so ernst. Das sieht jetzt anders aus: Wenn nicht kontrolliert wird, ob der Spieler das entsprechende Alter erreicht hat, dürfen nur Spiele "ab 6 Jahren" angeboten werden. In Sachen LAN-Parties sieht es so aus: Werden auf einer LAN-Party Spiele ab 16 Jahren gespielt, dürfen die Teilnehmer auch nicht jünger als 16 Jahre alt sein. Ausweise müssen kontrolliert werden. Wer die neuen Gesetze ignoriert, dem drohen saftige Geldstrafen.

Fazit: Selbst Spieler, die schon lange das 18. Lebensjahr überschritten haben, werden in Zukunft am eigenen Leibe erfahren, dass der Jugendschutz auch die Spielfreude der Erwachsenen einschränken wird. Das fängt beim Einkauf im Online-Shop an und wird sicher nicht bei der LAN-Party am Wochenende aufhören.

Die "Initiative gegen die Indizierung von Computerspielen" will am EU-Gerichtshof gegen die deutschen Gesetzteshüter vorgehen.

Von Bianca de Loryn
Quelle: www.chip.de

Mystik
15.05.2003, 17:39
Hallo Almac!

Die Problematik ist nicht von der Hand zu weisen, doch die Gründe, welche von unseren Politikern dafür angegeben werden, sind völlig aus der Luft gegriffen.

Wenn es wirklich die Egoshooter etc. wären, die einen dazu veranlassen, derart durchzudrehen, dann gäbe es in Deutschland einige Millionen potentielle Mörder, die auf eine entsprechende Gelegenheit warten.

Eher hinter dem Rampenlicht stehend ist doch vielmehr die Tatsache, dass dieser Jugendliche Mitglied in einem Schieß-Verein war und aufgrund seiner WBK jederzeit Zugriff auf seine Waffen hatte.

Wo liegt nun die Realisierung zu solch einer Tat näher, im Spiel oder beim ernsten Sport?

Desweiteren halte ich es für unsinnig, diese Spiele einer Altereinschränkung zu unterziehen. Jeder weiss heutzutage, dass immer eine Möglichkeit besteht, sich solch ein Spiel zugänglich zu machen.

Abgesehen von den Erwartungen der ausgesprochenen Verboten steigt die Neugier und die Lust an solchen Spielen doch immer weiter.

Andererseits kann man solche Jugendliche auf einer gewissen Art aber auch verstehen. Welche Perspektive wird ihnen denn noch geboten?

Vor 20 Jahren waren noch Familienplanungen und Häuserbau die täglichen Themen. Heute ist es doch eher die endlose Suche nach einem Ausbildungsplatz und vielmehr noch die Erwartung auf die Verlängerung des Arbeits-Vertrages um das nächste 1/2 Jahr.

Wie soll man da noch eine Portion Zukunfts-Perspektive entwickeln???

Nun ja, es ist passiert und man kann es nicht rückgängig machen, doch die Konsequenzen kommen sicherlich, auf dass der nächste CS-Spieler durchdreht...

Gruß

[sy]