almac
05.05.2003, 11:40
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Electronic Arts hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Indizierung von Command & Conquer: Generals eingereicht. Dr. Jens Uwe Intat, Geschäftsführer Electronic Arts Central Region, zu der auch Deutschland gehört, begründet die Entscheidung zur Klage so: "Es geht uns darum, das fragwürdige Vorgehen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in diesem Fall nicht einfach hinzunehmen. Mir scheint, dass man EA Deutschland als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns aus politisch motivierten Gründen ungerecht behandelt hat. Weder wurden unsere Argumente von dem Gremium in irgendeiner Weise aufgegriffen, noch war den meisten Vertretern des Gremiums überhaupt das Spiel oder auch nur das Genre vertraut." Die Bereinigung des entstandenen materiellen Schadens sei kein entscheidendes Kriterium für diesen Schritt. Die BPjM hatte den Titel zum 1. März 2003 auf den Index gesetzt, nur zwei Wochen nach dem Erscheinen (MCV berichtete). Besondere Brisanz gewönne der Vorgang dadurch, dass eine nachträgliche Indizierung eines durch die USK zugelassenen Spiels durch das Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. April 2003 gar nicht mehr möglich wäre.
Quelle: www.mcvonline.de
Electronic Arts hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Indizierung von Command & Conquer: Generals eingereicht. Dr. Jens Uwe Intat, Geschäftsführer Electronic Arts Central Region, zu der auch Deutschland gehört, begründet die Entscheidung zur Klage so: "Es geht uns darum, das fragwürdige Vorgehen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in diesem Fall nicht einfach hinzunehmen. Mir scheint, dass man EA Deutschland als Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns aus politisch motivierten Gründen ungerecht behandelt hat. Weder wurden unsere Argumente von dem Gremium in irgendeiner Weise aufgegriffen, noch war den meisten Vertretern des Gremiums überhaupt das Spiel oder auch nur das Genre vertraut." Die Bereinigung des entstandenen materiellen Schadens sei kein entscheidendes Kriterium für diesen Schritt. Die BPjM hatte den Titel zum 1. März 2003 auf den Index gesetzt, nur zwei Wochen nach dem Erscheinen (MCV berichtete). Besondere Brisanz gewönne der Vorgang dadurch, dass eine nachträgliche Indizierung eines durch die USK zugelassenen Spiels durch das Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. April 2003 gar nicht mehr möglich wäre.
Quelle: www.mcvonline.de