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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kazaa kann in den USA verklagt werden



almac
12.01.2003, 09:38
Nur rund einen Monat benötigte ein kalifornisches Gericht, um die Entscheidung über die Klage gegen die Tauschbörse Kazaa zu verkünden: Da Kazaa-Clients von Millionen Kaliforniern heruntergeladen und benutzt worden seien, könne die Mutterfirma Sharman Networks vor einem US-Gericht verklagt werden. Sharman Networks ist auf der Pazifik-Insel Vanuatu registriert und unterhält ihren Hauptsitz in Australien.

Die Motion Picture Association of America und die Recording Industry Association of America begrüßten die Entscheiung in einer gemeinsamen Erklärung. Sharman Networks hat das Urteil bislang noch nicht kommentiert. (uma/c't)

almac
31.01.2003, 12:27
Klage gegen Unterhaltungsindustrie eingereicht


Im Streit um Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Filesharing-Client Kazaa hat der australische Betreiber Sharman Networks Klage gegen die Unterhaltungsindustrie eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Art und Weise wie die Musikindustrie versucht Ihre Vormachtstellung zu behaupten.

Seit geraumer Zeit läuft gegen Sharman Networks ein Verfahren - von der Musikindustrie in die Wege geleitet - wegen Verstosses gegen das US-Urheberrecht. Erst vor wenigen Wochen wurde die Klage von einem Gericht in Kalifornien als rechtmässig anerkannt.

Nun schlägt die australische Betreiberfirma Sharman Networks zurück und verklagt die US-Musikindustrie wegen Verstosses gegen US-Anti-Trust-Gesetze. Demnach habe Sharman Networks mehrfach vergeblich versucht, Verträge über den legalen Vetrieb abzuschliessen. Einige Firmen scheinen Interesse an einem Vertrieb über das P2P-Netzwerk zu haben, werden aber von der Musikindustrie blockiert. Hauptmotivation scheint der Schutz des eigenen Monopols zu sein.