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Wieder ein neuer Web-Auftritt für die RIAA
Hacks am Fliessband
Administrator der RIAA-Webserver möchte ich nicht sein. Dauernd werden die Server angegriffen und das System hinter der Seite dürfte bekannt sein wie kaum ein anderes. Vielleicht hätte die RIAA nicht so laut denken sollen als es darum ging Tauschbörsen anzugreifen. Gemäss dem Motto "Die Geister die ich rief" wurde die RIAA am Wochenende mal wieder gehackt. Diesmal empfiehlt die Organisation diverse Filesharing-Tools.
Innerhalb von nur wenigen Tagen hat die RIAA damit schon zwei harte Angriffe hinnehmen müssen. Diesmal empfiehlt der Interessensverband der Musikindustrie Filesharing-Tools: Kazaa Lite, eMule, WinMX und Co. werden sich freuen.
Scheinbar lernen die RIAA-Admins nicht aus ihren Fehlern. Erneut scheint die Ursache ein offen gelassenes Administrations-Interface zu sein. Dabei dürfte jedem klar sein, dass der kleinste Fehler sofort hart bestraft wird.
Quelle: www.mp3-world.net
RIAA vs. Internet Service Provider
Verizon muss persönliche Daten herausgeben
Insbesondere in Sachen Filesharing gibt es keine weltweit einheitliche Rechtsauffassung. Das verdeutlichen Diskussionen rund um ein Urteil aus den USA. Während der amerikanische Internet Service Provider Verizon zur Herausgabe von persönlichen Daten eines Filesharers gezwungen wurde, sieht ein englischer Rechtsexperte keine Erfolgsaussichten für die RIAA im Königreich.
Der US-Provider Verizon muss nach einem Gerichtsbeschluss dem Musikverband RIAA persönliche Daten eines Kazaa-Nutzers übermitteln. Richter John D. Bates am Bezirksgericht in Washington D.C. eröffnet nach Meinung amerikanischer Rechts-Experten damit ein neues Kapitel im Kampf der Industrie gegen illegalen Dateitausch.
Der Kazaa-User soll im vergangenen Jahr rund 600 Musik-Files über den Filesharing-Dienst angeboten haben. Verizon hatte angeführt, dass die fraglichen User-Daten nicht auf den eigenen Servern, sondern auf dem Peer-to-Peer-Knoten des Kazaa-Mitglieds gespeichert waren. Damit sollte nach bisheriger Auslegung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) der Provider nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Die RIAA will nach den Worten ihres Präsidenten den betroffenen Kazaa-Nutzer nun kontaktieren und ihn wissen lassen, dass sein Tun illegal ist. Verizon kündige an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Nach Auffassung des Providers besteht ansonsten die Gefahr, dass künftig Nutzer-Daten auch ohne Gerichtsbeschluss herausgegeben werden müssen.
Widerstand gegen Methoden der US-Musikindustrie wächst
Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat bereits 871 Vorladungen ausgesandt, um Musikpiraten zu identifizieren, die illegal Musikdateien vom Internet heruntergeladen haben. Das berichtete die BBC. US-Gerichten zufolge werden jeden Tag mehr als 75 Vorladungen bewilligt. Die Strafandrohungen sind Teil von RIAAs Kampf gegen die Musik-Piraterie im Internet. Internet-Service-Provider werden dabei gezwungen, Nutzer von illegalen Musik-Tauschbörsen zu identifizieren, die normalerweise nur durch Codenamen bekannt sind.
Im letzten Monat hat die RIAA angekündigt, einzelne Nutzer zu verklagen. Die Versendung von Strafandrohungen sollte über die nächsten acht Wochen stattfinden. User, die im Internet Musiktitel illegal verbreitet haben, erwartet für die von ihnen angerichtete Schäden eine Strafe zwischen 750 und 150.000 Dollar. Die Vorladungen betreffen einige der größten Internet-Service-Provider wie zum Beispiel Verizon, Comcast und Earthlink sowie Universitäten wie die Depaul University in Chicago. Wie viele Titel ein Nutzer heruntergeladen haben muss, um eine Klage zu rechtfertigen, steht nicht fest. Einige der Vorgeladenen haben jedoch nur fünf Songs ausgetauscht.
Die 871 Vorladungen sind "eine sehr große Anzahl. Es hört sich nicht so an, als suchen sie nur nach den wenigen großen Fischen", so Alan Davidson vom Center for Democracy and Technology, einer Vereinigung, die sich gegen die Klagen der RIAA wehrt. Die Musik-Fans selbst reagieren mit einer neuen Generation von File-Sharing-Software, die Beobachtung von außen erschweren soll.
Quelle:www.mp3-world.de
Bei der juristischen Offensive gegen Nutzer von Internet-Musiktauschbörsen greift der Verband der US-Musikindustrie, RIAA, auf Hash-Werte von Napster zurück. Das geht aus Unterlagen hervor, die die RIAA bei einem Gerichtsverfahren eingereicht hat.
In diesem Rechtsstreit vor dem US-Bezirksgericht in Washington klagt der Verband auf Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung, um die Nutzerdaten einer Kazaa-Userin zu erhalten, die unter dem Pseudonym nycfashiongirl rund 900 Musikstücke angeboten haben soll. Über ihren Anwalt erklärte die Frau jedoch, sie habe die umstrittenen MP3-Files aus von ihr selbst gekauften CDs extrahiert. Die RIAA erklärte nun, man habe die Hash-Werte der von nycfashiongirl angebotenen Dateien mit einer Liste von Hash-Werten verglichen, die auf beim mittlerweile geschlossenen P2P-Netz Napster kursierenden MP3-Dateien beruhten. Die Übereinstimmungen bewiesen, dass die Dateien aus dem Napster-Netz stammten, oder von einer Quelle, die sie von Napster habe. Nach US-Medienberichten beantragte der Anwalt der Frau zwei Wochen Zeit, um eine detaillierte Erwiderung der Anschuldigungen ausarbeiten zu können. (wst/c't)
Quelle: www.heise.de
Washington D.C. - Die von der US-Musikindustrie RIAA angeklagte anonyme KaZaA-Userin aus New York, die unter dem Pseudonym "Nycfashiongirl" bekannt ist, beharrt darauf, dass die RIAA illegale Methoden zum Aufspüren ihrer Daten benützt habe. Die Anwälte der Userin fechten die Vorladung der RIAA an, wonach die Nutzerin ihre Daten preisgeben muss. RIAAs Suche nach den Files der Frau sei verfassungswidrig gewesen. Das berichtet BBC.
Die Anwälte fordern das zuständige Bezirksgericht in Washington dazu auf, die Aufforderung der RIAA über die Bekanntgabe des Namens und der Adresse der Frau zurückzunehmen. "Nycfashiongirl" wird von der RIAA vorgeworfen, mehr als 900 Songs von den Rolling Stones, U2, Michael Jackson und anderen sowie zumindest einen Film, "Pretty Woman", im Internet zum illegalen Download angeboten zu haben. Die Anwälte der Fraubeklagen, dass die RIAA nicht ordnungsgemäß mit den Vollzugsbe-hörden zusammengearbeitet habe und dass die Suche nach ihren Musik-Files gegen einen ihr gesetzlich zustehenden Schutz verstoßen habe.
RIAA-Präsident Matt Oppenheim nannte die Argumente der Userin "überraschend seicht". Insgesamt versucht die Musiklobby die Identitäten von über 1.300 P2P-Nutzern über deren Internet-Provider ausfindig zu machen.
Link:
http://www.riaa.org
Kommende Woche will die Interessenvertretung der US-amerikanischen Musikwirtschaft Recording Industry Association of America (RIAA) Nutzern von Tauschbörsen, die illegal kopierte Stücke tauschen, Amnestie anbieten. Dies berichten US-amerikanische Medien unter Berufung auf anonyme Quellen. Erwischte Tauschbörsianer sollen künftig straffrei davonkommen, wenn sie eine Erklärung abgeben, dass sie das Material von ihren Rechnern löschen. Allerdings vertritt die RIAA nicht die gesamte Branche, so dass jene "geläuterte" Filesharing-Nutzer eventuell von anderen Unternehmen belangt werden könne, warnt die Electronic Frontier Foundation (EFF)
Die RIAA spioniert seit Juni mit Scanner-Programmen jenen hinterher, die vom Heim-PC aus Songs über Tauschplattformen zum kostenlosen Download anbieten. Möglichst viele Download-Partner sollen mit Namen und Adresse identifiziert und dann auf bis zu 150.000 US-Dollar pro Song verklagt werden. Von der nun angekündigten Amnestie sollen laut den Berichten aber 1600 Tauschbörsen-Nutzer ausgenommen werden, die bereits ermittelt wurden. (anw/c't)
Die Recording Industry Association of America (RIAA) macht Ernst mit ihren Drohungen: Sie hat nun in den USA 261 Tauschbörsen-Teilnehmer verklagt. Wie die Washington Post berichtet, habe die Interessenvertretung der US-amerikanischen Musikindustrie die Klagen über das Land verstreut bei verschiedenen Bezirksgerichten eingereicht. Bei einer Telefonkonferenz erläuterte RIAA-Präsident Cary Sherman, die Beklagten hätten durchschnittlich 1000 urheberrechtlich geschützte Titel angeboten. Weiter halte die RIAA ihr Amnestieangebot für Tauschbörsen-Teilnehmer aufrecht, die versichern, dass sie künftig keine geschützten Songs mehr anbieten.
Die Musikindustrie hatte die Klagen Ende Juni angekündigt. Seitdem spionieren Scanner-Programme all jenen hinterher, die vom Heim-PC aus über Tauschplattformen wie Kaaza, Morpheus oder Grokster Songs und ganze CDs zum kostenlosen Download für andere freigeben. (anw/c't)
Kaum hat sich die Aufregung um die 261 Klagen gegen Datentauscher in den USA etwas gelegt, bekommt das Thema neuen Schwung. Die Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet, dass der Branchenverband RIAA mindestens in einem Fall über das Ziel hinaus geschossen zu sein scheint. Die RIAA zog ihre Klage gegen eine Seniorin im US-Bundesstaat Massachusetts zurück, nachdem die vermeintliche Datentauscherin zahlreiche Argumente zu ihrer Entlastung anführen konnte. Unter anderem bewies die Beklagte, dass sie mit einem Apple-Rechner arbeite. Für den Mac jedoch gibt es keine Version der Tauschsoftware Kazaa, die die Beklagte angeblich eingesetzt haben soll.
Für die RIAA ist der Fall nicht so sonnenklar wie für die US-Presse, die sich hämisch über die peinliche Panne des Musik-Branchenverbands auslässt. Eine Sprecherin der RIAA sagte, man sei sich sicher, bei der Identifizierung des fraglichen ISP-Accounts keinen Fehler gemacht zu haben. Allerdings wolle man auch nicht die entlastenden Beweise von vorneherein als falsch abstempeln. Deshalb habe man sich bei der RIAA entschlossen, die Klage zunächst zurückzuziehen und den Fall einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.
Die RIAA-kritische Electronic Frontier Foundation stellt die Frage, ob die zunächst beschuldigte Frau, eine Bildhauerin und ehemalige Erzieherin, tatsächlich dafür in Frage kommt, Songs beispielsweise vom Rapper Busta Rhymes getauscht zu haben. Die Künstlerin lebt zusammen mit ihrem Mann. Kinder und Enkelkinder hatten angeblich keinen Zugang zu ihrem Rechner.
RIAA musste Klage gegen 66-Jährige zurück ziehen - falsche Beweise
Die RIAA hatte eine 66-jährige Frau angeklagt, sie soll über 2.000 Lieder über KaZaA gesaugt haben. Jetzt musste die RIAA ihre Klage zurück nehmen, die Frau konnte nachweisen, dass sie keine Musik aus dem Netz gesaugt hatte. Sie hat auch keine Kinder, die die Musik aus dem Netz gesaugt haben könnten. Sie selbst nutzt einen Apple-Computer, auf dem KaZaA aber nicht läuft. Die RIAA konnte nicht sagen, wo ein Fehler passiert ist. Man hatte einen Nicknamen und bekam von dem Provider Comcast die Adresse der Frau. Ein Fehler könnte bei dem Provider oder bei der RIAA passiert sein, dass man die falsche IP Adresse angegeben hat.
Die Betreiber der Tauschbörsen von Grokster, Lime Wire, Morpheus, Blubster, BearShare und eDonkey 2000 haben sich zum Verband P2P United (http://www.p2punited.org/) zusammengeschlossen. Sie wollen gemeinsam in Washington Lobbyarbeit leisten. Kazaa, die größte Tauschbörse, ist allerdings nicht dabei. Adam Eisgrau, der Direktor des Verbandes, fordert, dass die Prozesse gegen Tauschbörsennutzer aufhören. Alle, die an der "Zukunft des E-Commerce" interessiert sind, sollten miteinander reden, um den "Marktplatz des 21. Jahrhunderts" zu errichten. Dabei wird gerne erwähnt, dass angeblich über 60 Millionen Benutzer von Tauschbörsen in den USA auch Wähler seien. Anzeige
Die Verhandlungsbereitschaft bedeutet allerdings nicht, dass die P2P-Betreiber mit der Musikindustrie auf "Schmusekurs" gehen wollen: "Wenn die Industrie nicht aufhören kann oder will, blind durch den Wald zu trampeln und Säugetiere aufzuschrecken, dann sollte der Kongress den 'Jurassic Park' schließen", meint Eisgrau, der die Plattenfirmen mit Tyrannosauriern vergleicht. Und Greg Bildson von Lime Wire stößt ins selbe Horn: "Die Zukunft des Internet darf nicht von der prähistorischen Mentalität der RIAA als Geisel genommen werden." Die Tauschbörsenbetreiber sehen sich ganz der Zukunft verschrieben, während die Musikindustrie Innovationen verhindere.
Siehe dazu Telepolis: Tauschbörsen ergreifen die Initiative gegen die "Tyrannosaurier" (http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15751/1.html)
Quelle: www.heise.de
Ein veröffentlichtes Papier soll beweisen, dass die Behauptungen der RIAA gegen P2P-User nicht bewiesen werden können. Das Papier belegt, dass sowohl die Identität des abgebenden Rechners als auch des Empfangsrechners getarnt sein können.
So und durch andere Lücken könnte auch die Software der RIAA getäuscht werden. Dem Papier zu Folge betrifft das vorallem Software wie bei Gnutella, aber auch bei anderen P2P-Anbietern könnte die Identität verändert werden.
Das Papier könnte auch ein Grund sein, warum die RIAA viele Verfahren durch einen relativ günstigen Vergleich beendet. Sollte man mit den Beweisen vor Gericht scheitern, hätte man nie mehr die Möglichkeit gegen P2P-User vor zu gehen.
Quelle: www.intern.de (http://www.intern.de/news/4829.html)
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