Shirley
07.04.2004, 09:14
München - Der autobiografische Liebesroman Esra des Schriftstellers Maxim Biller darf auch in einer entschärften Fassung nicht erscheinen. Das hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz entschieden.
bert / Quelle: sda / Dienstag, 6. April 2004 / 19:02 h
Der Roman verletze die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter. Beide Frauen seien in den Romanfiguren auch in der geänderten Fassung des Buches erkennbar, befand der zuständige Zivilsenat und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom Oktober 2003. Das Urteil kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. Der Senat betonte, dass der Roman mit dem vorliegenden Urteil aber nicht unrettbar verloren sei, denn der Autor könne dem Buch ja noch eine ganz andere Fassung geben.
Insofern sei das Verbot, das Buch in der jetzt vorliegenden Änderung weiter zu verbreiten, verhältnismässig. In der jetzt vorliegenden Fassung werde das Recht der Frauen am eigenen Lebensbild verletzt. Die Schutzsphäre der Frauen stehe über dem Recht auf Kunstfreiheit. Kritiker sehen durch diesen Entscheid die Freiheit der Kunst tangiert. Sie verweisen darauf, dass in literarischen Werken in unterschiedlicher Form immer auch prägende Erlebnisse der Autoren einflössen.
Quelle: nachrichten.ch (http://www.nachrichten.ch/detail/173854.htm)
bert / Quelle: sda / Dienstag, 6. April 2004 / 19:02 h
Der Roman verletze die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin und deren Mutter. Beide Frauen seien in den Romanfiguren auch in der geänderten Fassung des Buches erkennbar, befand der zuständige Zivilsenat und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom Oktober 2003. Das Urteil kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. Der Senat betonte, dass der Roman mit dem vorliegenden Urteil aber nicht unrettbar verloren sei, denn der Autor könne dem Buch ja noch eine ganz andere Fassung geben.
Insofern sei das Verbot, das Buch in der jetzt vorliegenden Änderung weiter zu verbreiten, verhältnismässig. In der jetzt vorliegenden Fassung werde das Recht der Frauen am eigenen Lebensbild verletzt. Die Schutzsphäre der Frauen stehe über dem Recht auf Kunstfreiheit. Kritiker sehen durch diesen Entscheid die Freiheit der Kunst tangiert. Sie verweisen darauf, dass in literarischen Werken in unterschiedlicher Form immer auch prägende Erlebnisse der Autoren einflössen.
Quelle: nachrichten.ch (http://www.nachrichten.ch/detail/173854.htm)