Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Besteuerung der Lebensversicherungen
Nun ist es durch, ab 2005 werden alle neue abgeschlossenen Lebensversicherungen versteuert.
Wer also die Steuerfreiheit noch nutzen möchte sollte dieses Jahr noch vernünftig beraten lassen und zugreifen!
Wie steht ihr zu diesem Thema?
Deshalb auch diese Umfrage!
ähem... es fehlt eine Antwort, nämlich:
ich habe schon längst eine Versicherung abgeschlossen.
Deshalb verzichte ich auch auf mein 13. Gehalt... allerdings, was die meisten nicht wissen: früher waren die Überschussanteile für eine Direktversicherung steuerfrei. Auch diese werden aber inzwischen später versteuert, nämlich wenn die Versicherung fällig ist. Man nennt es elegant "nachgelagerte Besteuerung".
Feechen
Original von Fee
ähem... es fehlt eine Antwort, nämlich:
ich habe schon längst eine Versicherung abgeschlossen.
Deshalb verzichte ich auch auf mein 13. Gehalt... allerdings, was die meisten nicht wissen: früher waren die Überschussanteile für eine Direktversicherung steuerfrei. Auch diese werden aber inzwischen später versteuert, nämlich wenn die Versicherung fällig ist. Man nennt es elegant "nachgelagerte Besteuerung".
Feechen
Ok Fee, dann editiere ich die Umfrage noch ein bischen!
Mit einer Direktversicherung hast du und dein Arbeitgeber zur Zeit aber einige Steuervorteile, oder?
Ist korrekt Almac. In den letzten 30 Jahren lief das so: der ArbeitGEBER schloss für den Arbeitnehmer direkt eine Versicherung ab, deshalb Direktversicherung genannt. Es gibt da 2 Varianten:
1. Der Arbeitgeber ZAHLT die Beiträge für den Arbeitnehmer. Er kann diese dann pauschal versteuern, das heißt: den Arbeitnehmer kostet diese Versicherung keinen Cent.
2. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge nicht. Natürlich ist das bei mir der Fall.... das heißt: der Arbeitnehmer muss dann eine sogenannte "Gehaltsumwandlung für Einmalzahlungen" machen. Ich z.B. verzichte auf die Einmalzahlung 13. Gehalt. Die Versicherung läuft auf den ARbeitgeber, Begünstigter (= der, der es kriegt) bin natürlich ich - ich zahle ja auch. SEITHER (in den letzten 30 Jahren) zahlt man dafür dann keine Sozialabgaben und der Arbeitgeber zahlt die Pauschalsteuer, das heißt, man zahlt auch keine Lohnsteuer dafür. Mein Kollege war fein raus: seine Versicherung wurde vom CHEF gezahlt und er hat vor 2 Jahren seine Versicherung ausbezahlt gekriegt.
In 3 oder 4 Jahren (so wurde es beschlossen) enden diese Vorteile aber. Egal, ob man die Versicherung vor zig Jahren abgeschlossen hat oder nicht: für die laufende Versicherung müssen dann TROTZDEM Sozialabgaben bezahlt werden. Und ich zahle später genau so Steuern auf die Überschussanteile. Fazit: der einzige Spareffekt ist IM MOMENT noch die Pauschalierung der Lohnsteuer. Bei diesem Modell hat der Arbeitgeber immer gespart: Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung und Krankenkassen-Arbeitgeberanteil waren IMMER weniger als die Pauschalsteuer. Also haben beide davon profitiert...
Ihr habt da interessante Lebensversicherungs-Modelle in Deutschland!
Lebensversicherungen, die der Arbeitgeber zahlt..., sowas kenn ich bei uns in Österreich gar nicht... dabei zahlt mir eine Versicherung mein Gehalt.
Deshalb kann ich bei der Umfrage auch nicht mit machen.
Gruß
plofre
Plofre, ein solches Modell ist bei uns sozusagen die "Betriebsrente". In Kleinbetrieben gibts das ja nicht, also können hochbezahlte Mitarbeiter eine Direktversicherung aushandeln, die der Chef zahlt anstatt einer Rente.
ICH kriege sie auch nicht bezahlt, da ich in die Kategorie "Fußvolk" gehöre. Dafür verzichte ich fast gänzlich auf mein 13. Gehalt, seither sind Urlaube gestrichen. Und Betriebsrente gibts hier auch nicht. Zum 20. Jubiläum kriegte ich nicht mal einen Blumenstrauß...
Feechen
Armes Feechen!
Kriegst einen Blumenstrauß von mir!
Liebe Grüße
plofre
Jeder hat vor dem Gesetz her anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Das Unternehmen hat sogar die Pflicht den Arbeitgeber darüber zu informieren, ansonsten kann das Unternehmen später bei Gerichtsstreit, massig Geld nachzahlen!
Und wo steht das Almac??? Würde mich interessieren!
Grüßle, Fee
PS.: ich glaube, was du meinst ist folgendes: seit ein paar Jahren ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Altersvorsorge z.B. in Form einer Gruppenversicherung anzubieten. BEZAHLEN muss der Arbeitgeber NICHT. Auch hier zahlt der kleine Mann die Zeche.
Es wäre ja auch zu schön, nicht wahr?
Original von Fee
Und wo steht das Almac??? Würde mich interessieren!
Grüßle, Fee
PS.: ich glaube, was du meinst ist folgendes: seit ein paar Jahren ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Altersvorsorge z.B. in Form einer Gruppenversicherung anzubieten. BEZAHLEN muss der Arbeitgeber NICHT. Auch hier zahlt der kleine Mann die Zeche.
Es wäre ja auch zu schön, nicht wahr?
Recht hast du, bezahlen muß er nichts, aber er muß jeden Mitarbeiterdarauf hinweisen, das er sowas machen kann!
Schon mal etwas von der Pensionskasse gehört, da kann jeder Arbeitnehmer eine Förderung vom Staat bekommen bis zu 57% .
Die Besteuerung aller Kapitalversicherungen ist durch und wird zum 01.01.2005 vollstreckt.
Wer dieses Jahr noch eine Lebens- oder Rentenversicherung abschliesst kann die steuerfreiheit geniessen.
Jeder Vertrag der nächstes Jahr gemacht wird, der wird voll versteuert!
Denk darüber nach ob ihr Eichel Geld schenken wollt!
XJustinSaneX
26.08.2004, 22:42
Nicht ganz richtig.
Wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt, werden "nur" 50% besteuert, ansonsten 100%.
Da hast du auch vollkommen recht!
Ob ich jetzt Eichel 50% schenke oder 100%, also 20000€ oder 40000€ schenke,
macht für mich keinen Unterschied!
Hinzu kommt das das Auszahlwahlrecht weg ist (ab 2005), das bedeutet das du deine Altersvorsorge nicht mehr im ganzen auszahlen lassen kannst, sondern nur noch als Rentenzahlung, jeden Monat ein Teil!
Was sage ich immer, wenn mir einer an der Haustür eine andrehen will?
""Tsts ,sie kennen meine Frau nicht...
...meine Lebensversicherung ist ,
dass ich keine Lebensversicherung habe"
:D
@ almac
@fee
Korrektur: Der Arbeitnehmer (AN) hat laut Gesetz einen sog. Umwandlungsanspruch auf eine BAV. Der Arbeitgeber (AG) ist dazu verpflichtet, mind. einen Durchführungsweg (Direktversicherung ist nur einer) zur verfügung zu stellen. Hat er dies getan, ist der Anspruch des AN dahin, denn er kann diesen Durchführungsweg nutzen.
Für AG ist dies ein besonderes, ja sogar ein Existenzrisiko!!!!
Szenario: Ein AN verstirbt in ein paar Jahren (AG kleines Unternehmen). Die Hinterbliebenen können (z.Zt. Theorie!) den AG verklagen, wenn dieser nicht nachweisen kann, daß der AN von Ihm informiert wurde (Personalaktennotiz).
Does kann den AG in den Ruin führen, weil durch die BAV auch Witwenrenten möglich sind. Sollte ein AG nun eine Lebenlange Rente bezahlen müssen, prost Mahlzeit.
Szenario2:
Ein AN verläßt in 10 Jahren den AG im unfrieden
Der AN geht zu einem kleveren Anwalt. Der AG kann nicht nachweisen, daß er den AN informiert hat.
AN verklagt AG auf steuernachteil, das kann p.a. 1500,- € und mehr ausmachen!!!
Liebe Grüße
geierddf :elch)
*** Angaben ohne Gewähr :-)
weitere Hinweis:
Auch wer schon eine Lebens- oder Rentenversicherung hat, sollte sich vor dem Wechsel noch einmal beraten lassen, da in den letzten Jahren neue Lücken durch die Änderungen unseres Gesetztgebers in kraft getreten sind - Riesterrente, etc
Der Staat kann uns nicht mehr absichern und wir müssen selber auf uns achten - speziell noch 2004, wegen der zukünftigen Besteuerung.
Noch was:
Auch wenn ab nächsten Jahr alle Verträge besteuert werden, heißt das nicht, das es sich nicht rechnet auch nächstes Jahr noch etwas abzuschließen, sonst würde unsere Regierung einen sehr großen und wichtigen Bereich (private Versicherung) zum Tod verurteilen!
Nichts desto trotz wird aufgrund verschiedener Änderungen - neue Sterbetafeln, etc. - ab nächsten Jahr das ganze für alle ca. 20% teurer!!!
Liebe Grüße
P.s.: Ich bin wirklich versorgt :D
Na seht ihr... deshalb verzichte ich seit Jahren fast komplett auf mein 13. Gehalt und habe eine Direktversicherung über den Arbeitgeber. ZAHLEN darf ich es selbst, aber ich spare mir (momentan noch) die Sozialabgaben und die Lohnsteuer.
Allerdings: in ein paar Jahren wird sich das ändern. Dann ist für mich diese Versicherung NICHT mehr tragbar.
Die Sache mit der "Pensionskasse" schiebt mein Arbeitgeber seit Monaten vor sich her (nachdem ich ihm quasi ins Genick gesprungen bin). Die einzige, die einen solchen Vertrag hat, ist seine Frau.
Mahlzeit.
Fee
So jetzt sind es nur noch 2 Monate bis die Steuerfreiheit und auch das Kapitalwahlrecht fällt!
Es ist wichtig, wenn man eine Kapitalbildende Versicherung abschliessen möchte, das noch dieses Jahr der erste Beitrag fliesst.
Bei den meisten Versicherungen wird das zum 01.12. sein!
Also nicht zu kurzfristig planen :)
so, ich habe keine lebensversicherung. warum?
a) weil es meiner meinung nach bessere geldanlagen gibt
b) weil ich diese steuerlich noch NIE geltend machen konnte (stichwort: höchstbetragsberechnung bei den beschränkt abzugsfähigen sonderausgaben)
wenn ich mein leben irgendwann mal absichern müsste (z.b. weil ich kinder hätte) würde ich eine risikolebensversicherung abschließen.
viele grüße
thekla
Oh nicht das du dich täuscht!
Kapitalbildende Lebensversicherung ist schon eine sehr gute Geldanlage,
die Verzinsung deines Geldes ist schon genial.
Das kann man selber gar nicht mit wenig Geld hinbekommen, dadurch das aber viele so sparen und es alles in einen Pott geschmissen wird kann die Versicherung dort viel mehr rausholen als ein Ottonormalverbraucher!
OK, steuerlich geltend machen vielleicht nicht, aber nach 12 Jahren war das erwirtschaftete Kapital steuerfrei, bedeutet du brauchst dort keinen Freistellungsauftrag oder sonstiges abgeben.
Das wird es nicht mehr geben, ab den 01.01.2005 wird man auf alles Steuern zahlen müssen.
Ich persönlich habe jetzt noch schnell eine LV gemacht, zwar niedrigen Beitrag aber dafür mit 15% Dynamik, so kann ich steuern wann und wieviel ich bezahlen muß und die Steuerfreiheit hab ich noch mitgenommen.
So kann ich diese Versicherung später für alles Mögliche Nutzen z.B. meine (später) Familie ist bei meinem Todesfall abgesichert, ich kann die LV beleihen somit hab ich ein günstiges Darlehen, ich kann damit vielleicht (irgendwann) mein Eigentum absichern und tilgen und und...
Es gibt noch viele Einsatzmöglichkeiten, aber ab den 01.01.2005 ist einiges nicht mehr möglich oder es lohnt sich durch die Besteuerung nicht mehr!
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