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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Provider will sich mit allen Mitteln gegen die Musikindustrie wehren



almac
31.01.2003, 12:28
Verizon wehrt sich gegen die Entscheidung eines Bezirksrichters, der Recording Industry Association of America (RIAA) den Namen eines Internet-Nutzers herauszugeben, der illegale Musikkopien getauscht haben soll. Der US-amerikanische Provider will Berufung einlegen und hat beantragt, den Vollzug des Urteils auszusetzen, bis das Berufungsgericht entschieden hat. Der Provider begründet seinen Schritt damit, die Daten seiner Nutzer mit allen legalen Mitteln schützen zu wollen. Das Berufungsgericht solle das Verlangen der Musikindustrie, die gegen Verizon zur Herausgabe der Daten geklagt hatte, vor dem Hintergrund der US-amerikanischen Verfassung prüfen.

Die RIAA hatte mit dem Urteil erstmals einen Passus des DMCA durchgesetzt, nach dem weder eine Klage noch ein Urteil gegen einen Benutzer eines Peer-to-peer Online-Tauschverfahrens vorliegen muss. Stattdessen kann der Copyright-Eigner im Schnellverfahren per Gerichtsbeschluss an die Identität des Verdächtigen gelangen. Service-Provider müssen der Vorladung unter Strafandrohung Folge leisten.

John Thorne, Senior Vice President bei Verizon, meint, die Musikindustrie nutze diesen Fall, um ihre "aggressive Rechtsauffassung" durchzusetzen. Falls das Urteil Bestand habe, würde sich jeder Konsument in einem "digitalen Schleppnetz" wiederfinden. Nicht nur die Musikindustrie könne ihre Ansprüche weiter durchsetzen, das Urteil könne jeden betreffen, der sich im Internet bewegt. (anw/c't)

almac
21.02.2003, 15:38
RIAA besteht auf Herausgabe der Kontaktdaten


Der US-Musikverband (RIAA) besteht auf der Herausgabe von Kontaktdaten eines Kazaa-Nutzers. Aus einer Eingabe beim Bundesgericht in Washington geht hervor, dass der US-Provider Verizon nach Auffassung der RIAA mit seiner Verweigerungshaltung in dieser Frage seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, meldete das Internet-Magazin CHIP vergangenes Wochenende.

Der Provider sieht das Recht auf Privatsphäre für seine Nutzer in Gefahr. Verizon war im Januar verurteilt worden, Daten eines Filesharing-Nutzers an die RIAA zu übergeben. Dieses Urteil basiert auf der Auslegung des "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA), dass ein Copyright-Inhaber bei einem Verdacht die Offenlegung einer Nutzeridentität verlangen darf, ohne eine gerichtliche Anordnung abzuwarten. Dieser muss der Dienste-Anbieter, in diesem Fall Verizon, ohne Verzögerung folge leisten.

RIAA: Verizon schützt Straftäter
Nach Auffassung von RIAA-Vizepräsident Matthew Oppenheim geht es in diesem Fall nicht um die Privatsphäre von Internet-Nutzern, sondern um die öffentliche Verbreitung raubkopierter Inhalte. "Die User nutzen öffentliche Netze und stellen Millionen von Musikdateien zur Verfügung. Sie haben nicht das Recht, im Schutze der Anonymität eine Straftat zu begehen", meint Oppenheim.

Glaubt man der RIAA, haben Verizon-Vertreter in geheimen Gesprächen signalisiert, dem Verband "gerne" Daten einzelner Nutzer aushändigen zu wollen. Bedingung solle lediglich gewesen sein, dass sich die Einzelfälle nicht häufen.

Verizon-Vizepräsidentin Sarah Deutsch will allerdings von dieserart Angeboten keine Kenntnis haben: "Die RIAA versucht verzweifelt davon abzulenken, dass sie sich unbeschränkten Zugriff auf die privaten Nutzerdaten wünscht."

Neue Aufforderung der RIAA an EarthLink
Nach Informationen des US-Dienstes "Cnet" steht Verizon demnächst auch nicht mehr allein vor seinen Kunden: Am gestrigen Freitag ließ die RIAA dem US-Provider EarthLink eine Aufforderung zur Herausgabe der Kontaktinformationen eines einzelnen Tauschbörsen-Nutzers zustellen.

almac
20.06.2003, 20:21
Nach einem langen Rechtsstreit gab der Telecom-Konzern Verizon nun die Daten der Filesharing-User weiter, welche durch das Sharen von sehr vielen urheberrechtlich geschützten Dateien aufgefallen waren. Die vier Betroffenen erhielten daraufhin Unterlassungserklärungen. Laut Jonathan Lamy, Sprecher der RIAA, wird auch noch eine fünfte Person einen Brief erhalten.

Bereits im August 2002 wurde Verizon aufgefordert, die Dateien herauszugeben, jedoch hagelte es harte Kritik von Verbraucherschützern. Im Januar 2003 entschied ein Gericht, dass die Firma die Daten herausgeben muss, was jetzt in einer Berufungsverhandlung auch bestätigt wurde.

Quelle: www.heise.de