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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbodenbeleuchtung mit ZULASSUNG



almac
30.07.2003, 10:45
Habe gehört das es jetzt Unterbodenbeleuchtung mit E-Zeichen und Zulassung gibt ?!

Sie heissen Umgebungsleuchten und müssen an die Türbeleuchtung angeschlossen werden, so dass sie nur angehen wenn die Tür auf ist..
Kosten: 2* 60cm Röhren mit Anschlusskabel, ab ca.40€ aufwärts...
Stimmt das ?

http://www.unterbodenbeleuchtung.de/shop/images/big/ubbl_gruen.jpg
Dieses Foto ist von www.unterbodenbeleuchtung.de ,
allerdings ist diese Beleutung nicht zulässig im Bereich der StvoZ.

Nephthys
30.07.2003, 15:00
Meines Wissen erlaubt na ja eher geduldet...

...das läuft dann unter Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gem. § 49a StVZO ausschließlich mit Baumusterzulassung - also ECE Prüfzeichen.

Ist aber von TÜV zu TÜV anders (manchmal hilft ein kleiner Beitrag in die Kaffeekasse) und mit Pozilei gibt’s Ärger wenn sie einem unter der Fahrt erwischen.
Also man darf sie wirklich nur im Stand benutzen oder sich nicht erwischen lassen he... he... :heck)

Manche bauens sie vor der HU ab und danach wieder an dann gibt’s gar keinen Stress.


gruß Neph

Thaleryan
01.08.2003, 09:26
Hmmmmm...
Zwar bin ich ein technischer n00b, erst Recht im KFZ-Bereich - aber...
... man kann diese Beleuchtung doch sicherlich an den Zündschloss-Mechanismus anbauen und einen zusätzlichen Schalter installieren, so dass der Kreislauf für die Beleuchtung beim Anlassen unterbrochen wird und bei Stillstand durch den Schalter aktiviert werden kann.

Damit dürften sowohl der TÜV, als auch die grünen Männchen zufrieden sein.
Oder...?

Tatsächlich bin ich am überlegen, meinen kleinen 58 PS Twingo in schwarz mit einer blauen Neon-Unterbodenbeleuchtung auszustatten...
Sieht sicherlich "spooky" aus! :D

Acki
01.08.2003, 10:20
Könnte schon sein,das die Zubehörhersteller das Zeug jetzt unter der Bezeichnung verkaufen,da ja alles andere unweigerlich durch die Rennleitung aus dem Verkehr gezogen wird.

Ob diese Rechnung allerdings aufgeht,das wird sich erst herausstellen müssen.

Ich glaub ja net,das die damit durchkommen,deswegen rate ich dazu,solche Spielereien bloß an reinen Showcars anzubringen und es beim täglichen Gefährt wegzulassen. :]

drm
02.08.2003, 20:59
Hallo Leute;

Diese Leuchten können gar nicht frei geben werden, überlegt doch mal was das im Strassenverkehr für ablenkung sorgen würde.Da wird unser Deutsche TÜV nie im Leben mit spielen. Und wenn die Kaffeekasse noch so auf gefüllt wird, werden es die Wachtmeister unsere Strassen auch was dagegen haben. Ich denke es sollte weiterhin nur an Show Fahrzeuge montiert werden.


;)

almac
02.08.2003, 22:22
Original von drm
Hallo Leute;

Diese Leuchten können gar nicht frei geben werden, überlegt doch mal was das im Strassenverkehr für ablenkung sorgen würde.Da wird unser Deutsche TÜV nie im Leben mit spielen. Und wenn die Kaffeekasse noch so auf gefüllt wird, werden es die Wachtmeister unsere Strassen auch was dagegen haben. Ich denke es sollte weiterhin nur an Show Fahrzeuge montiert werden.


;)

Deshalb hab ich auch dieses geschrieben:
Sie heissen Umgebungsleuchten und müssen an die Türbeleuchtung angeschlossen werden, so dass sie nur angehen wenn die Tür auf ist..

Das bedeutet das es während der Fahrt nicht leuchtet!Glaube nicht das jemand mit offenen Türen fährt :D

drm
03.08.2003, 10:46
Das bedeutet das es während der Fahrt nicht leuchtet!Glaube nicht das jemand mit offenen Türen fährt

Hallo Almac ;

Habe es schon verstanden was Du damit sagen wolltest aber wer schließt denn die Beleuchtung dann freiwillig an die Innenbeleuchtung an wenn sie einmal von Tüv freigegeben wurde.

:D



:D :D

almac
06.08.2003, 11:47
Das ist eine andere Sache, jeder kann ja gegen das Gesetz verstossen aber ob es ihm dann so gut bekommt.
Immerhin kann man dieses Licht nur bei Dunkelheit präsentieren und da ist die Gefahr sehr groß das das der Polizei gemeldet wird oder die Polizei es sieht...wer keine Angst vor Strafe hat...dann nur los 8)

Mystik
06.08.2003, 14:41
Hallo!

Sicherlich könnte man sich eine solche Beleuchtungsanlage unter das Fahrzeug installieren.

Pflicht wäre - wie bereits erwähnt - die Kopplung an die Türkontakte (Innenraumbeleuchtung), so dass sich die Beleuchtungen erst dann einschalten, wenn der Wagen zum Stillstand gekommen ist bzw. die Türen geöffnet werden.

Wie Alamc bereits feststellt würde sicherlich niemand aus Gag hingehen und während voller Fahrt die Türen öffnen, nur damit man das bunte Geleuchte betrachten kann.

Vor einigen Jahren gab es bereits ja schon mit den Froschaugen Porbleme, wenn man am Spätnachmittag oder in der frühen Dämmerung lediglich mit diesen eingeschaltet herumfuhr.

Selbst bei zusätzlicher Innenraumbeleuchtung am Schalthebel oder in der Armatur (die während der Fahrt eingeschaltet ist) streikt so manche TÜV-Station und die Polizei eigentlich generell.

Selbst eine Neon-Beleuchtung im Kofferraum kann verboten werden, wenn diese den Fahrer während der Fahrt beeinträchtigen kann.

In meinen Augen eigentlich alles Blödsinn, aber es ist nun einmal das Gesetz, und wir sitzen mal wieder am kürzeren Hebel.

Ich muss euch allerdings eines sagen, als ich vor einigen Jahren die A61 des morgens um 5.30 Uhr zur Arbeit fuhr, tauchte hinter mir ein offensichtliches "UFO" auf.

Als dieses Vehikel dann mit knapp 220 Sachen an mir vorbeirauschte, konnte ich erkennen, dass es sich um einen 95er Ford-Mustang handelte, der ringsrum mit dieser Beleuchtung ausgestattet war. Ein Hingucker war es allemal, aber sicherlich könnten dadurch auch Unfälle passieren, da es wirklich ablenken kann.

Ich bekam vor knapp 7 Jahren schon eine beachtliche Geldstrafe aufgebrummt, als ich mir ein KITT-Element vorne in den Grill einbaute und dies während der Fahrt einschaltete. Ich kann nicht sagen, dass dies großartig aufgefallen wäre, oder andere Verkehrsteilnehmer derart beeinflussen konnte. Die Polizei war da jedoch ganz anderer Ansicht. Was will man machen.

Um Eintragungen am Fahrzeug machen zu lassen, die unter Umständen fragwürdig sein könnten, empfehle ich jedoch deutlich den Weg zur Dekra, die in sehr vielen Punkten lockerer mit solchen Dingen umgeht, als der TÜV. Von Stadt zu Stadt könnte dies aber auch direkt umgekehrt laufen. Jaja, so ein Kasten Bier oder eine Spende in die Kaffeekasse kann manchmal wirklich nützlich sein. :daumen)

Hier aber noch einmal ein Link, für alle, die sich eingehender dafür interessieren.

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Gruß
[sy]

Geisterfahrer
11.03.2004, 20:06
@ Style das mit dem Mustang kann dir öfters in gegenden von Amerikanischen Basen hier in DE passieren. bin ne zeitlang in Ner amibais stationiert gewesen und in den Orten fuhren die amis nur so rum allerdings sind ihre PKWs selbst am nummernschlid kaum erkennbar da sie deutsche Zeichen haben mit der ausnahme das im Blauen Bereich nicht EU sondern US draufsteht und ein Natostern drauf is. UNd laut ihren rechten sind die erlaubt da kann die Polizei nix sagen. Aber das es Ablenkt das ist wahr.. kann daher den tüv verstehen..